- Sie können sich vor Ort registrieren und spontan für einen Test anmelden. Sollten alle Termine vergeben sein, so können sie sich selbstverständlich trotzdem testen lassen. Am Eingang liegen Formulare, die Sie bitte ausfüllen.
Sicherer fühlen mit Covid-19-Antigentest
Wir sind weiter für Sie da!
Seit dem 01.07.2022 ergeben sich einige Änderungen an den gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Antigen-Schnelltests (Testverordnung "TestV"); diese haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die aktuellen Öffnungszeiten und Informationen entnehmen Sie bitte immer der Webseite.
Neu: Voraussichtlich ab 11.07.2022 können Sie in den Teststellen Jever und Schortens auch kostenfreie PCR Tests als Bestätigungstests nach positivem Schnelltest durchführen lassen. Mit und ohne Termin.
Für wen der Bürgertest seit 1.7. kostenfrei bleibt und für wen nicht:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wie beispielsweise Schwangere im ersten Trimester
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
- ein Test zur Beendigung der Quarantäne ist erforderlich ("Freitesten")
- Pflegende Angehörige
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Grundlage dieser Übersicht sind die Testverordnung des Bundes in der Fassung vom 29.06.22 sowie die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums alle Angaben ohne Gewähr.
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Grundlage dieser Übersicht sind die Testverordnung des Bundes in der Fassung vom 29.06.22 sowie die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums alle Angaben ohne Gewähr.
Alle weiteren, asymptomatischen Personen, die nicht einer der oben genannten Gruppen angehören.
Wer bei uns eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen sowie diese Eigenerklärung unterzeichnen:
Sie finden uns mitten in Jever
Ablauf in unseren Testzentren
"Mit unseren Teststationen in Jever und Schortens möchten wir Sie unterstützen, einen möglichst unbeschwerten Tag zu verbringen: Ob im Urlaub, zum Shoppen in den geöffneten Geschäften in Jever, Schortens und im Wangerland oder bei Besuchen in Restaurants unserer Region. Eine Terminbuchung ist möglich, aber nicht notwendig."
- Tag auswählen, Daten eintragen
- Bestätigung und alle nötigen Informationen erhalten Sie per E-Mail
- nachträgliche Terminabsage über zugesendeten Link möglich
Personalausweis und Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen.
- Fachpersonal nimmt den Abstrich vor
- Probe wird getestet
Befundkommunikation wahlweise:
- Ausgabe nach kurzer Wartezeit (20min) in Papierform
- Übermittlung bequem per e-Mail